Neubau des Feuerwehrgerätehaus

Herzlich Willkommen zum Bautagebuch des Neubaus unseres Feuerwehrgerätehauses! Hier möchten wir Sie in den kommenden Wochen und Monaten regelmäßig über den Fortschritt des Bauprojekts informieren. Mit diesem Neubau schaffen wir eine moderne und zeitgemäße Infrastruktur für unsere Feuerwehr, die es uns ermöglicht, noch effektiver und schneller bei Einsätzen reagieren zu können. Das Gerätehaus wird auf dem neuesten Stand der Technik errichtet und bietet Platz für alle notwendigen Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände. In diesem Bautagebuch werden wir Ihnen Fotos, Videos und Beschreibungen der einzelnen Bauphasen bereitstellen, damit Sie einen umfassenden Einblick in die Entstehung unseres neuen Feuerwehrgerätehauses erhalten. Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg mitzunehmen und Ihnen regelmäßig Updates zu geben!

 

März 2023:

 

Im Haushalt 2023 der Samtgemeinde Herzlake werden 250.000 Euro für das Grundstück und die Planung eingestellt. Die Samtgemeinde rechnet mit 4,5 Millionen Euro Gesamtkosten. Der derzeitige Stand ist, dass man sich auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück für den Neubau der Feuerwehr befindet und noch auf ein Lärmgutachten wartet.
 

Oktober 2022:

 

Die Feuerwehr hat für den Neubau eine Planungsgruppe gegründet.

 

März 2022:

 

Der erarbeitete Bedarfsplan für die Feuerwehren in der Samtgemeinde Herzlake wurde einstimmig vom Samtgemeinderat verabschiedet. Somit beginnen die Planungen für den geplanten Neubau eines Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr Herzlake. Derzeit wird intensiv nach einem passenden Grundstück gesucht, auf dem der Neubau realisiert werden kann.

 



 

Der Neubau unseres Feuerwehrgerätehauses ist notwendig, da die bisherige Infrastruktur der Feuerwehr Herzlake den gestiegenen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Zum einen wird der Platzbedarf aufgrund der Zunahme von Fahrzeugen und Ausrüstung wachsen, was sich in den engen Räumlichkeiten des bisherigen Gerätehauses zunehmend bemerkbar macht. Zum anderen hat die Samtgemeinde Herzlake einen Bedarfsplan beschlossen, der die Feuerwehr von einer Stützpunktfeuerwehr zu einer Schwerpunktfeuerwehr aufsteigen lässt. Dies bedeutet, dass die Feuerwehr in Zukunft noch umfangreichere Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernehmen wird und dafür eine adäquate Infrastruktur benötigt. Der Neubau des Gerätehauses ist somit eine notwendige Investition, um den Anforderungen an eine moderne und leistungsstarke Feuerwehr gerecht zu werden und die Sicherheit der Bevölkerung langfristig zu gewährleisten.

 



 

Auszug aus dem Bedarfsplan 2021_10_08_SG_Herzlake:

8.1.3.1. Feuerwehrhaus Herzlake

Die bauliche Situation des Feuerwehrhauses Herzlake begründet im Hinblick auf den Arbeitsschutz für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dringenden Handlungsbedarf. Zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes sind als Interimslösung folgende bauliche und organisatorische Maßnahmen zu treffen.

• Es ist eine Abgasabsauganlage zu installieren, sodass die Dieselmotoremissionen an der Austrittstelle abgesaugt werden

• Die einengenden Gebäudeteile sind mit einem schwarz-gelben Warnanstrich zu versehen

• Die Feuerwehranhänger insbesondere der Fw.-Anh.-Boot sind einsatzbereit vorzuhalten

• Die Nutzung der Lagerflächen sind neu zu organisieren

 

Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation sollte ein Neubau auf einem geeigneten, dem Flächenbedarf entsprechendem Grundstück errichtet werden. Dabei sind sollten folgende Anforderungen an das Feuerwehrhaus umgesetzt werden

• Bau einer Fahrzeughalle mit sechs Stellplätzen der Größe 3 (gemäß DIN 14092- 1:2012-04) zzgl. Waschhalle und einer Erweiterungsmöglichkeit auf sieben Stellplätze

• Schaffung baulich getrennter Einrichtungen für die PSA

• Optimierung der Ablauforganisation im Hinblick auf die Ausrückzeit der ehrenamtlichen FA

• Sicherstellung einer qualifizierten Lagerung der Ausrüstung

• Schaffung einer zweiten Ausfahrt

• Trennung der Verkehrswege beim Ausrücken

• Qualifizierte Absicherung des Betriebsgeländes Ein vorliegender Entwurf (Abb. 8.1-2) hat allerdings nur eine Fahrzeughalle der Stellplatzgröße 2 oder 3 . Darüber hinaus bietet er keine Entwicklungsmöglichkeiten und kann aufgrund des notwendigen Flächenbedarfs die DIN 14092-1:2012-04 nicht geeignet umgesetzt werden.

 

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